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Turnierordnung der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt betreffend Landesjugendmannschaftsmeisterschaften (TO-LJMM)

Diese Turnierordnung wurde von der Jugendversammlung am 12.03.2017 beschlossen und vom Vorstand der LSJ am 22.07.2017 redaktionell überarbeitet.

 

1. Allgemeines

1.1   Die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften Sachsen-Anhalts (LJMM) u10, u12, u16 und u20 werden im Zeitraum September bis Juni ausgetragen.
Die LJMM u10 wird in zentralen Endrunden durchgeführt, zu denen sich je zwei Mannschaften pro Bezirk in regionalen Vergleichen qualifizieren müssen.
Für die Organisation der Qualifikation sind die Schachbezirke verantwortlich.
Die LJMM u14 wird zentral an einem Wochenende innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres ausgetragen und separat ausgeschrieben.
Die LJMM u14w wird bei Bedarf separat ausgetragen.

1.2   Träger der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften ist die Landesschachjugend Sachsen-Anhalt (LSJ).

1.3   Der Mannschaftsspielleiter, der Vorsitzende der Landesschachjugend und die Vertreter der Schachbezirke (Vorsitzende der Bezirksschachjugenden oder Vertreter) bilden den Spielausschuss.

1.4   Der Spielausschuss regelt alle mit den Landesjugendmannschaftsmeisterschaften zusammenhängenden Angelegenheiten.
Er erarbeitet Vorschläge zur Änderung der Turnierordnung (zur Entscheidung im Vorstand der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt) und ist Berufungsinstanz bei Streitfällen (bei Entscheidungen der Staffelleiter).

1.5   Diese Turnierordnung kann nur durch Beschluss eines dazu berechtigten Organs geändert werden. Diese Organe sind:

a) die Jugendversammlung
b) der Vorstand der Landesschachjugend
Der Beschluss muss mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen gefasst werden.

2. Staffelleiter (SL)

2.1   Der Staffelleiter sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften.

2.2   Der Staffelleiter übersendet den teilnehmenden Vereinen und dem Mannschaftsspielleiter spätestens zwei Wochen vor der ersten Runde die Ausschreibung. Spätestens vor dem Beginn der ersten Runde veröffentlicht er alle Mannschaftsaufstellungen unter Angabe aller gemeldeten Daten im Online-Ergebnisportal des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LSV).

2.3   Bis spätestens 15.8. des Jahres geben die Vereine ihre Teilnahmemeldung für die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften u12, u16 und u20 mit Angabe des Mannschaftsleiters und des Spiellokals per E-Mail beim Mannschaftsspielleiter ab.
Für die LJMM u14 und u14w können bis zum 15.08. unverbindlich die Mannschaften gemeldet werden.

2.4   Der Staffelleiter kann in den Altersklassen u12, u14, u16 und u20 an einem Spieltag bis zu drei Wettkämpfe pro Mannschaft ansetzen.
In der Altersklasse u10 sind bis zu vier Wettkämpfe je Spieltag zulässig.
Jeder Wettkampf einer Doppelrunde gilt als separate Runde. 
Entgegen der Auslosungsreihenfolge kann die Reihenfolge der Runden verändert werden, z.B. um Doppelrunden günstig ansetzen zu können.

2.5   Nach jeder Runde sind vom Staffelleiter die Mannschafts- und Einzelbrettergebnisse im Online-Ergebnisportal des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. am Spieltag zu veröffentlichen und mit dem Prüfvermerk zu versehen.

2.6   Der Staffelleiter kann bei Verstößen gegen die Turnierordnung Bußgelder von jeweils mindestens 5 EUR, maximal von 20 EUR verhängen.

3. Spielberechtigung

3.1   Das Startgeld beträgt je Mannschaft 10 EUR. Für die Altersklasse u10 beträgt das Startgeld lediglich 5 EUR.
In einer Einzelausschreibung kann ein abweichendes Startgeld festgelegt werden.
Startgelder für die jeweilige Saison (außer Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u14, u14w und u10) sowie Bußgelder der abgelaufenen Saison müssen nach Erhalt der gebündelten Rechnung vom Landesschachverband Sachsen-Anhalt e.V. fristgerecht auf dem Konto des Landesschachverbandes eingegangen sein. Der Mannschaftsspielleiter meldet bis zum 25.08. alle erforderlichen Daten an den Landesschachverband Sachsen-Anhalt.
Für die LJMM u14, u14w und u10 fordert der jeweilige Staffelleiter separat zur Einzahlung des Startgeldes auf. Wird die Einzahlungsfrist nicht eingehalten, gilt die Mannschaft/der Verein für die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften nicht mehr als spielberechtigt.

3.2    Zu den Landesjugendmannschaftsmeisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LSV) sind. Als Berechtigungsnachweis gilt die DSB-Vereinsliste oder die vorläufige, von der Passstelle ausgegebene Spielgenehmigung.
Den Einsatz ausländischer Schachspieler regelt die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB).

3.3    Eine Mannschaft der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u20 besteht aus sechs Jugendlichen.
Eine Mannschaft der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u16, u14, u14w, u12 und u10 besteht jeweils aus vier Jugendlichen. Zuzüglich können beliebig viele Ersatzspieler benannt werden. Nachmeldungen sind möglich und werden in der Rangfolge angeschlossen. Ihre unter 3.5 genannten Angaben müssen spätestens eine Woche vor Spieltermin (per E-Mail-Nachweis) an den Staffelleiter und den nächsten Gegner übermittelt werden.

3.4   Jugendliche erhalten im Spielbereich der LSJ auf Antrag eine Gastspielgenehmigung für Mannschaften anderer Vereine, wenn diese höherklassig spielen oder wenn der Stammverein keine Nachwuchsmannschaft in dieser Altersklasse im Spielbetrieb hat. Jeder Jugendliche darf in der gleichen Altersklasse jedoch nur für einen Verein gemeldet sein.
Gastspielgenehmigungen sind bis zum Meldetermin der Mannschaftsmeldung an den Mannschaftsspielleiter zu stellen. Die erteilten Genehmigungen gelten nur für ein Spieljahr.
In jedem Wettkampf dürfen in einer Mannschaft nicht mehr als 50 % Gastspieler eingesetzt werden.

3.5   Die Mannschaftsaufstellungen gelten als Rangliste und sind mit Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums, der Spielerpassnummer und der aktuellen DWZ (August-Liste; Stand 15.08.) dem Staffelleiter bis zum 25.08. per Mail zu übersenden. Alternativ kann der Staffelleiter die Eingabe über das Online-Ergebnisportal des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. verlangen.

3.6   Die für die Ermittlung der DWZ-Vorberechtigten Mannschaften für Finalrunden gesetzten Spieler sind in der Vorrunde nicht spielberechtigt.
Dem Sinn der Vorberechtigungen zuwiderlaufende Aufstellungen kann der Mannschaftsspielleiter ablehnen.

3.7   Ein Spieler darf in einer Runde nur in einer Mannschaft der jeweiligen Altersklasse eingesetzt werden. Dabei ist es unerheblich, wann diese Runde stattfindet. Zuwiderhandlungen führen zum Punktabspruch im Sinne des Punktes 3.9. Diese Regelung gilt auch für höherklassige Mannschaften. Die Schachbezirke und Schachkreise sind gehalten, für ihre Bereiche der Mannschaftsmeister-schaften ähnliche Regelungen zu treffen.

3.8   Die Brettfolge darf während der gesamten Saison einschließlich Finalrunden nicht verändert werden. Ersatzspieler sind in der gemeldeten Reihenfolge einzusetzen, jeweiliges Aufrücken erfordert hinten den Anschluss von Ersatzspielern. Zulässig ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler. Die Hälfte aller Bretter muss mit anwesenden Spielern besetzt sein.
Hat eine Mannschaft in einer Saison bereits drei Bretter frei gelassen, wird für jedes weitere frei gelassene Brett ein Bußgeld von 10 EUR erhoben. Frei gelassene Bretter bei Mehrfachrunden unter gleicher Namensnennung werden dabei als ein frei gelassenes Brett gewertet.

3.9   Bei fehlerhafter Brettbesetzung haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren (außer für die DWZ-Berechnung). Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn vor ihm ein oder mehrere Spieler mit einer höheren Rangnummer spielen oder nicht spielberechtigt sind.
Spieler ohne Spielberechtigung haben ebenfalls ihre Spiele verloren.

4. Austragungsmodus

4.1   In der Regel werden die Wettbewerbe der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften wie folgend geschildert ausgetragen. Abhängig vom Anmeldestand kann der Mannschaftsspielleiter eine andere Austragungsform festlegen.
Die Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u20 wird im Rundensystem gespielt.
In den Altersklassen u12 und u16 wird mit einer Vorrunde und einem Finale gespielt.
Hierbei sind die zwei DWZ-stärksten Mannschaften (Stichtag 15.08.) der beiden Altersklassen für das Finale vorberechtigt. In der u16 und u12 qualifizieren sich die Sieger und die Zweitplatzierten der Vorrundengruppen. Das Ergebnis der Vorrundenspiele wird dabei übernommen.
Die Altersklasse u14 wird zentral an einem Wochenende innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres ausgetragen und separat ausgeschrieben. Die u14w wird bei Bedarf separat ausgetragen.
Die Altersklasse u10 wird in zentralen Endrunden durchgeführt zu denen sich je zwei Mannschaften pro Schachbezirk in regionalen Vergleichen qualifizieren müssen. Die Ergebnisse werden aus der Qualifikation übernommen.

4.2   Die Gastmannschaft führt an den ungeraden Brettern die weißen und an den geraden Brettern die schwarzen Figuren.

4.3   Für die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften u20, u16 und u12 beträgt die Bedenkzeit 90 Minuten für 40 Züge plus 30 Minuten für den Rest der Partie mit je 30 Sekunden pro Zug von Beginn der Partie an.
Die LJMM u14 und u14w werden mit einer Bedenkzeit von 75 Minuten für 40 Züge plus 15 Minuten für den Rest der Partie mit je 30 Sekunden pro Zug von Beginn der Partie an ausgetragen.
In der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u10 bekommt jeder Spieler 1 Stunde für 30 Züge plus 15 Minuten bis zur Zeitüberschreitung. Die Beendigung der Partien erfolgt nach Schnellschachregeln.
In einer Einzelausschreibung kann eine abweichende Bedenkzeit festgelegt werden.

4.4   Eine Mannschaft ist angetreten, wenn mindestens 50% der Spieler anwesend sind.
Ist eine Mannschaft zum festgesetzten Spielbeginn nicht anwesend, gilt eine Wartezeit von einer Stunde. Bei unverschuldetem Zuspätkommen (Nachweispflicht) ist die Ausgangszeit einzustellen.

4.5   Vor Spielbeginn geben die Mannschaftsleiter auf einem Spielberichtsbogen ihre Mannschafts-aufstellungen dem Schiedsrichter bekannt.

4.6   Der Gastgeber hat das Recht, einen neutralen Schiedsrichter (Vergütung durch den Gastgeber) einzusetzten, der nicht gleichzeitig Spieler eines anderen Wettkampfes ist.
Ein Schiedsrichter kann auch vom Staffelleiter bestellt werden, dessen Aufwendungen dann die Landesschachjugend zu tragen hat. Sollte kein Schiedsrichter anwesend sein, übernehmen beide Mannschaftsleiter die Schiedsrichterfunktion.

4.7   Können sich beide Schiedsrichter in einem Streitfall nicht einigen, ist die Entscheidung des Mannschaftsleiters der Gastmannschaft verbindlich. Diese Entscheidung muss aber immer so getroffen werden, dass die Partie am Brett entschieden werden kann.
Es ist auf größte Fairness und Gerechtigkeit zu achten. Wenn gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben wird, so haben beide Mannschaftsleiter schriftlich innerhalb von acht Tagen (E-Mail-Nachweis) ihre Darstellung des Sachverhalts dem Staffelleiter zur Entscheidung zu übersenden. Die gleiche Regelung gilt analog bei Reklamationen gegenüber dem eingesetzten Schiedsrichter durch einen bzw. beide Mannschaftsleiter.

4.8   Mannschaftsleiter ist derjenige, der dem Mannschaftsspielleiter gemeldet wurde oder nachträglich dem Staffelleiter schriftlich als Änderung mitgeteilt wurde. Ist der Mannschaftsleiter beim Wettkampf nicht anwesend, so übernimmt ein vor Wettkampfbeginn benannter Ersatzmannschaftsleiter
(ggf. auch ein beteiligter Jugendlicher) diese Funktion.

5. Wettkampfwertung

5.1   Punktwertung: Die Platzierung erfolgt nach erreichten Mannschaftspunkten.
Dabei gilt die folgende Wertung:
Diejenige Mannschaft, die mehr Brettpunkte erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten, keinen Mannschaftspunkt.
Bei unentschiedenem Ausgang erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.
Wenn ein Brett von beiden Mannschaften nicht besetzt ist, wird kein Brettpunkt vergeben.

5.2   Am Ende der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften entscheiden über die Rangfolge der Mannschaften im Rundensystem:

(1) Erzielte Mannschaftspunkte
(2) Brettpunkte aller Wettkämpfe
(3) Berliner Wertung = reziproke Brettwertung
     (bei Sieg Brett 1 = 4 Punkte ... Brett 4 = 1 Punkt;
     bei Remis werden die Punkte geteilt; bei Verlust 0 Punkte vergeben.
     Bei Wettkämpfen mit 6 Brettern erhält das 1. Brett 6 Punkte usw.)
(4) Direkter Vergleich (der beteiligten Mannschaften – in der Reihenfolge
     Mannschaftspunkte, Brettpunkte, Berliner Wertung untereinander)
(5) Berliner Wertung des direkten Vergleichs
(6) Stichkampf bei Platzierungen von entscheidender Bedeutung.

Für Mannschaftsturniere im Schweizer System gelten folgende Wertungskriterien:

(1) Erzielte Mannschaftspunkte
(2) Sonneborn-Berger-Wertung
(3) Brettpunkte aller Wettkämpfe
(4) Siegwertung
(5) Direkter Vergleich (der beteiligten Mannschaften – in der Reihenfolge
     Mannschaftspunkte, Brettpunkte, Berliner Wertung untereinander)
(6) Berliner Wertung

5.3   Der Sieger der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften ist “Landesmannschaftsmeister Sachsen-Anhalt” seiner Altersklasse und erhält das Recht, an den Wettkämpfen der Norddeutschen Mannschaftsmeisterschaft teilzunehmen, sofern diese ausgeschrieben sind. Bei Verzicht des Landesmeisters oder bei Teilnahmemöglichkeit mehrerer Mannschaften gilt das Nachrückprinzip.

5.4   Der Auf- und Abstieg in und aus der Jugendbundesliga u20 wird wie folgt geregelt:
(1) Der Landesmeister steigt direkt auf, wenn es keinen Absteiger Sachsen-Anhalts gibt.
(2) Der Landesmeister steigt direkt auf und der oder die Absteiger Sachsen-Anhalts in die  
     Landesjugendmannschaftsmeisterschaften ab, wenn der oder die Absteiger Platz neun oder
     bzw. und Platz zehn in der Jugendbundesliga belegt haben.
(3) Der Landesmeister und der bestplatzierte Absteiger Sachsen-Anhalts führen ein
     Relegationsspiel zur Jugendbundesliga durch, wenn der Absteiger sich besser als auf Platz
     neun platziert hat. Sollten Mannschaften Sachsen-Anhalts die Plätze sieben und acht einnehmen,
     steigt der Achte automatisch ab und nur der Siebte besitzt das Relegationsrecht.
     Das Relegationsspiel findet nach den Spielbedingungen der Jugendbundesliga und mit den
     Altersstichtagen der neuen Spielserie statt. Ummeldungen können dabei vorgegriffen werden.
(4) Zweite Mannschaften eines Vereins können das Aufstiegsrecht nur wahrnehmen, wenn
     a) die erste Mannschaft Platz neun oder zehn der Jugendbundesliga belegt hat oder
     b) die erste Mannschaft Platz acht belegt hat und damit direkter Absteiger ist.
     Bei einem Relegationsspiel sind die Spieler der ersten Mannschaft für die zweite
     spielberechtigt.

5.5   Die bestplatzierte weibliche Mannschaft ist “Landesmannschaftsmeister Sachsen-Anhalt (weiblich)” sofern kein separates Turnier in der Altersklasse ausgeschrieben wurde. Ist die beste Mannschaft nicht eindeutig zu bestimmen, wird zwischen den am besten platzierten Mannschaften der Meister ermittelt. Ansonsten gelten analog die Regelungen aus Punkt 5.2.

5.6   Bei Austragung von Vorrunden wird nur das A-Finale zur Ermittlung des Meisters durchgeführt.

5.7   Die letzte Finalrunde bzw. –doppelrunde findet als zentrale Abschlussveranstaltung statt, es sei denn, der Staffelleiter entscheidet anders. Ausrichtungswünsche sind bis zum angegebenen Termin beim Staffelleiter einzureichen. Im Anschluss nimmt der Staffelleiter oder ein Vertreter die Siegerehrung vor. Hier werden die Urkunden an die drei Erstplatzierten überreicht.

5.8   Die Siegermannschaft erhält einen Pokal.

5.9   Die Spielergebnisse werden zur DWZ-Auswertung eingereicht.

6. Nichtantritt – Rücktritt

6.1   Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Wettkampf nicht an, müssen in jedem Fall der jeweilige Wettkampfgegner und der Staffelleiter schnellstmöglich informiert werden, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.

6.2   Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin unbegründet nicht an, so wird der Wettkampf für sie mit 0:6 in der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft (LJMM) u20 bzw. mit 0:4 in den übrigen LJMM verloren gewertet.
Der Staffelleiter kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. witterungsbedingter Ausfall) einen neuen Wettkampftermin ansetzen (Vorschlagsrecht der Wettkampfpartner). Der vom Staffelleiter angesetzte Termin gilt als der Letztmögliche.

6.3   Eine schuldhaft nicht angetretene Mannschaft ersetzt der anderen Mannschaft die notwendigen Aufwendungen (Fahrtkosten, Übungsleiteraufwendungen usw.). Die Anerkennung der Aufwandshöhe und die Zahlung werden über den Staffelleiter abgewickelt (maximal in der Höhe der Festlegungen des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V.). Zusätzlich kann der Staffelleiter ein Bußgeld bis zu 30€ verhängen.

6.4   Mannschaften, die vor Ende der Saison mehr als zweimal nicht angetreten oder zurückgetreten sind, werden für alle weiteren Wettkämpfe genullt. Ihre erzielten Ergebnisse bleiben erhalten, wenn sie mehr als die Hälfte der Runden gespielt haben. Diese Mannschaften zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung auf das angegebene Konto zugunsten der LSJ eine Gebühr von 40 EUR.

6.5   Der Vorstand der LSJ entscheidet für seinen Bereich über eine Teilnahmesperre an den Landesjugendmannschaftsmeisterschaften.

7. Verlegungen

7.1   Ein Verlegungsrecht besteht nur in begründeten Ausnahmefällen.
Der Verlegungsantrag ist sofort nach Bekanntwerden des Sachverhalts, spätestens drei Wochen
vor dem Wettkampf an den Staffelleiter und die gegnerische Mannschaft zu richten. Über Ausnahmen entscheidet der Staffelleiter.

7.2   Ein Wettkampf kann nur verlegt werden, wenn beide Mannschaften und der Staffelleiter einverstanden sind.
Vorverlegungen sind jederzeit möglich. Die Ergebnismeldung hat auch dann am Spieltag bis 18 Uhr online zu erfolgen.

7.3   Verlegte Wettkämpfe sollen möglichst vor der nächsten Runde absolviert sein.
Prinzipiell ist das Spielen nach der letzten Runde nicht möglich (das gilt auch für Vorrunden).

7.4   Vergleiche, die ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0 gewertet werden.

8. Wettkampfbeginn

8.1   Die Altersklassen u20 und u12 spielen Samstag und die Altersklassen u16 und u10 Sonntag.
Die Spiele der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften (LJMM) u10, u12, u14, u14w, u16 und u20 beginnen entsprechend der aktuellen Ausschreibung, wenn gem. Pkt. 2.4 dieser Turnierordnung mehr als zwei Runden gespielt werden. Ansonsten beginnen die Spiele der LJMM am festgelegten Wettkampftag um 10 Uhr.

8.2   Veränderte Wettkampfzeiten sowie andere Wünsche sind abzustimmen. Dabei ist den Wünschen der Gastmannschaft weitestgehend zu entsprechen, sofern sie berechtigt sind.

9. Spielberichtsbogen

9.1   Die gastgebende Mannschaft übermittelt am Spieltag auf elektronischem Weg die Ergebnisse über das Online-Ergebnisportal des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. bis spätestens 18 Uhr.

9.2   Sollten Angaben fehlen, der Einsendetermin überzogen werden oder Mängel beim Wettkampf auftreten, ist der Staffelleiter berechtigt, Bußgeld von 5 EUR zu erheben. Proteste haben keine aufschiebende Wirkung.

10. Proteste

10.1     Proteste können schriftlich innerhalb von acht Kalendertagen (E-Mail-Nachweis) nach dem Sachverhalt beim Staffelleiter eingereicht werden.

10.2     Der Staffelleiter entscheidet in erster Instanz.

10.3     Gegen die Entscheidung des Staffelleiters kann beim Mannschaftsspielleiter schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen (E-Mail-Nachweis) begründet Widerspruch eingelegt werden. Gleichzeitig muss eine Protestgebühr von 10 EUR auf das Konto der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt eingezahlt werden.
Sind Protest, Begründung oder Gebühr zu spät oder unvollständig abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
Der Spielausschuss entscheidet in zweiter Instanz.

10.4     Höchste Rechtsinstanz ist der Vorstand der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Kalendertage (E-Mail-Nachweis) nach Erhalt der Entscheidung des Spielausschusses.
Der Einspruch ist an den Vorsitzender der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt zu richten.
Die Protestgebühr von 26 EUR ist gleichzeitig auf das Konto der LSJ einzuzahlen.

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