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Turnierordnung der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt
betreffend
Landesjugendmannschaftsmeisterschaften (TO-LJMM)

(Stand: 04.08.2020)

Inhaltsverzeichnis

1            Allgemeines. 1

2            Staffelleiter (SL). 2

3            Spielberechtigung. 2

4            Austragungsmodus. 4

5            Wettkampfwertung. 5

6            Nichtantritt – Rücktritt. 6

7            Verlegungen. 6

8            Wettkampfbeginn. 7

9            Spielberichtsbogen. 7

10          Proteste. 7

1                    Allgemeines

1.1     Die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften Sachsen-Anhalts (LJMM) u10, u12, u16 und u20 werden im Zeitraum
         September bis Juni ausgetragen.
         Die LJMM u10 wird in zentralen Endrunden durchgeführt, zu denen sich je zwei Mannschaften pro Bezirk in regionalen
          Vergleichen qualifizieren müssen.
          Für die Organisation der Qualifikation sind die Schachbezirke verantwortlich.
          Die LJMM u14 wird zentral an einem Wochenende innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres ausgetragen und separat 
          ausgeschrieben.
          Die LJMM u12w, u16w und u20w werden bei Bedarf separat ausgetragen.
          In der separaten Ausschreibung der LJMM u14, u12w, u16w und u20w können abweichend zur vorliegenden
          Turnierordnung Festlegungen
          betreffend Spielbeginn und Verfahrensweise bei Protesten geregelt werden.

1.2     Träger der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften ist die Landesschachjugend Sachsen-Anhalt (LSJ).

1.3     Der Mannschaftsspielleiter, der Vorsitzende der Landesschachjugend und die Vertreter der Schachbezirke (Vorsitzende
         der Bezirksschachjugenden
         oder Vertreter) bilden den Spielleiterausschuss. Die Staffelleiter gehören dem erweiterten Spielleiterausschuss mit
         beratender Stimme an.

1.4     Der Spielleiterausschuss regelt alle mit den Landesjugendmannschaftsmeisterschaften zusammenhängenden
        Angelegenheiten.
        Er erarbeitet Vorschläge zur Änderung der Turnierordnung (zur Entscheidung im Vorstand der Landesschachjugend
        Sachsen-Anhalt) und ist Berufungsinstanz bei Streitfällen (bei Entscheidungen der Staffelleiter).

1.5     Diese Turnierordnung kann nur durch Beschluss eines dazu berechtigten Organs geändert werden. Diese Organe sind:
             a) die Jugendversammlung
             b) der Vorstand der Landesschachjugend
          Der Beschluss muss mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen gefasst werden.

2                    Staffelleiter (SL)

2.1    Der Staffelleiter sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften.

2.2    Der Staffelleiter übersendet den teilnehmenden Vereinen und dem Mannschaftsspielleiter spätestens zwei Wochen vor der ersten Runde die Ausschreibung. Spätestens vor dem Beginn der ersten Runde veröffentlicht er alle Mannschaftsaufstellungen unter Angabe aller gemeldeten Daten im Online-Ergebnisportal der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt (LSJ).

2.3    Bis spätestens 15.8. des Jahres geben die Vereine ihre Teilnahmemeldung für die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften u12, u16, u20w und u20 mit Angabe des Mannschaftsleiters per E-Mail beim Mannschaftsspielleiter ab.

            Für die LJMM u14, u12w und u16w können bis zum 15.08. unverbindlich die Mannschaften gemeldet werden. Für die Abgabe der weiteren Angaben wird in der jeweiligen Ausschreibung ein separater Meldetermin festgelegt.

2.4     Der Staffelleiter kann in den Altersklassen u12w, u12, u14, u16w, u16, u20w und u20 an einem Spieltag bis zu drei Wettkämpfe pro Mannschaft ansetzen.
In der Altersklasse u10 sind bis zu vier Wettkämpfe je Spieltag zulässig.
Jeder Wettkampf einer Doppelrunde gilt als separate Runde.
Entgegen der Auslosungsreihenfolge kann die Reihenfolge der Runden verändert werden, z.B. um Doppelrunden günstig ansetzen zu können.

2.5    Nach jeder Runde sind vom Staffelleiter die Mannschafts- und Einzelbrettergebnisse im Online-Ergebnisportal der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt am Spieltag zu veröffentlichen und mit dem Prüfvermerk zu versehen.

2.6    Der Staffelleiter kann bei Verstößen gegen die Turnierordnung Bußgelder von jeweils mindestens 5 EUR, maximal von 30 EUR verhängen.

3                    Spielberechtigung

3.1     Das Startgeld beträgt je Mannschaft 10 EUR. Für die Altersklasse u10 beträgt das Startgeld lediglich 5 EUR. In einer Einzelausschreibung kann ein abweichendes Startgeld festgelegt werden.
Startgelder für die jeweilige Saison (außer Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u10, u12w, u14, und u16w) sowie Bußgelder der abgelaufenen Saison müssen nach Erhalt der gebündelten Rechnung vom Landesschachverband Sachsen-Anhalt e.V. fristgerecht auf dem Konto des Landesschachverbandes eingegangen sein. Der Mannschaftsspielleiter meldet bis zum 25.08. alle erforderlichen Daten an den Landesschachverband Sachsen-Anhalt.
Für die LJMM u10, u12w, u14 und u16w fordert der jeweilige Staffelleiter separat zur Einzahlung des Startgeldes auf. Wird die Einzahlungsfrist nicht eingehalten, gilt die Mannschaft/der Verein für die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften nicht mehr als spielberechtigt.

3.2     Zu den Landesjugendmannschaftsmeisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LSV) sind. Als Berechtigungsnachweis gilt die DSB-Vereinsliste oder die vorläufige, von der Passstelle ausgegebene Spielgenehmigung.
Den Einsatz ausländischer Schachspieler regelt die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB).

3.3     Eine Mannschaft der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u20 besteht aus sechs Jugendlichen.
        Eine Mannschaft der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u10, u12w, u12, u14, u16w, u16 und u20w besteht jeweils
        aus vier Jugendlichen.
        Zuzüglich können beliebig viele Ersatzspieler benannt werden. Nachmeldungen sind möglich und werden in der
        Rangfolge angeschlossen.
        Ihre unter 3.5 genannten Angaben müssen spätestens eine Woche vor Spieltermin (per E-Mail-Nachweis) an den
        Staffelleiter und den nächsten Gegner übermittelt werden.

3.4     Jugendliche erhalten im Spielbereich der LSJ auf Antrag eine Gastspielgenehmigung für Mannschaften anderer Vereine,
         wenn diese höherklassig spielen oder wenn der Stammverein keine Nachwuchsmannschaft in dieser Altersklasse im
         Spielbetrieb hat.
         Jeder Jugendliche darf in der gleichen Altersklasse jedoch nur für einen Verein gemeldet sein.  
         Anträge auf Gastspielgenehmigungen sind bis zum 15.08. an den Mannschaftsspielleiter zu stellen.
          Die erteilten Genehmigungen gelten nur für ein Spieljahr.
          In jedem Wettkampf dürfen in einer Mannschaft nicht mehr als 50 % Gastspieler eingesetzt werden.

3.5     Die Mannschaftsaufstellungen gelten als Rangliste und sind bis zum 25.08. eines Jahres über das Ergebnisportal der
        Landesschachjugend Sachsen-Anhalt einzugeben.
        Der Staffelleiter kann im Einzelfall einen abweichenden Termin festlegen.
        Für die LJMM u10, u12w, u14, u16w und u20w legt der jeweilige Staffelleiter abweichend den Abgabetermin fest.
        Es darf kein Spieler vor einem Spieler gemeldet werden, der eine um 200 Punkte schlechtere DWZ besitzt, es sei denn,
        dass die Wertungszahl beider Spieler kleiner/gleich 1000 ist.
        Hat ein Verein in einer Altersklasse mehr als eine Mannschaft, so sind die Stammspieler der ranghöheren Mannschaft
        nicht für die rangniedere Mannschaft spielberechtigt.
        Zuwiderhandlungen führen zum Punktabspruch im Sinne des Punktes 3.10 dieser Ordnung.

3.6     Der Staffelleiter kann für eine verspätete oder fehlerhafte Meldung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20 EUR verhängen.

3.7     Die für die Ermittlung der DWZ-Vorberechtigten Mannschaften für Finalrunden gesetzten Spieler sind in der Vorrunde
         nicht spielberechtigt.
         Dem Sinn der Vorberechtigungen zuwiderlaufende Aufstellungen kann der Mannschaftsspielleiter ablehnen.
         Sollte die Aufstellung der vorberechtigten Mannschaften nicht den beiden DWZ-stärksten Mannschaften entsprechen,
         so kann der Staffelleiter die Vorberechtigung widerrufen.

3.8     Ein Spieler darf in einer Runde nur in einer Mannschaft der jeweiligen Altersklasse eingesetzt werden. Dabei ist es
        unerheblich, wann diese Runde stattfindet.
        Zuwiderhandlungen führen zum Punktabspruch im Sinne des Punktes 3.10. Diese Regelung gilt auch für höherklassige
        Mannschaften.
        Die Schachbezirke und Schachkreise sind gehalten, für ihre Bereiche der Mannschaftsmeisterschaften ähnliche
        Regelungen zu treffen.

3.9    Die Brettfolge darf während der gesamten Saison einschließlich Finalrunden nicht verändert werden. Ersatzspieler sind
        in der gemeldeten Reihenfolge einzusetzen, jeweiliges Aufrücken erfordert hinten den Anschluss von Ersatzspielern.
        Zulässig ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler.
        Die Hälfte aller Bretter muss mit anwesenden Spielern besetzt sein.
        Hat eine Mannschaft in einer Saison bereits drei Bretter frei gelassen, wird für jedes weitere frei gelassene Brett ein
        Bußgeld von 10 EUR erhoben.
        Frei gelassene Bretter bei Mehrfachrunden unter gleicher Namensnennung werden dabei als ein frei gelassenes Brett
        gewertet.

3.10   Bei fehlerhafter Brettbesetzung haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren (außer für die DWZ-
        Berechnung).
        Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn vor ihm ein oder mehrere Spieler mit einer höheren Rangnummer spielen
        oder nicht spielberechtigt sind.
          Spieler ohne Spielberechtigung haben ebenfalls ihre Spiele verloren.

4                    Austragungsmodus

4.1      In der Regel werden die Wettbewerbe der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften wie folgend geschildert ausgetragen. Abhängig vom Anmeldestand kann der Mannschaftsspielleiter eine andere Austragungsform festlegen.
Die Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u20 wird im Rundensystem gespielt.
In den Altersklassen u12 und u16 wird mit einer Vorrunde und einem Finale gespielt.
Hierbei sind die zwei DWZ-stärksten Mannschaften (Stichtag 15.08.) der beiden Altersklassen für das Finale vorberechtigt. In der u16 und u12 qualifizieren sich die Sieger und die Zweitplatzierten der Vorrundengruppen. Das Ergebnis der Vorrundenspiele wird dabei (ohne Namensnennung) übernommen.
Die Altersklasse u14 wird zentral an einem Wochenende innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres ausgetragen und separat ausgeschrieben.
Die u12w, u16w und u20w werden bei Bedarf separat ausgetragen.
Die Altersklasse u10 wird in zentralen Endrunden durchgeführt zu denen sich je zwei Mannschaften pro Schachbezirk in regionalen Vergleichen qualifizieren müssen. Die Ergebnisse werden aus der Qualifikation (ohne Namensnennung) übernommen.

4.2     Die Gastmannschaft führt an den ungeraden Brettern die weißen und an den geraden Brettern die schwarzen Figuren.

4.3     Für die Landesjugendmannschaftsmeisterschaften u20, u16 und u12 beträgt die Bedenkzeit 90 Minuten für 40 Züge plus 30 Minuten für den Rest der Partie mit je 30 Sekunden pro Zug von Beginn der Partie an.
Die LJMM u12w, u14, u16w und u20w werden mit einer Bedenkzeit von 75 Minuten für 40 Züge plus 15 Minuten für den Rest der Partie mit je 30 Sekunden pro Zug von Beginn der Partie an ausgetragen.
In der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft u10 bekommt jeder Spieler 1 Stunde für 30 Züge plus 15 Minuten bis zur Zeitüberschreitung. Die Beendigung der Partien erfolgt nach Schnellschachregeln.
In einer Einzelausschreibung kann eine abweichende Bedenkzeit festgelegt werden.

4.4      Eine Mannschaft ist angetreten, wenn mindestens 50% der Spieler anwesend sind.
Ist eine Mannschaft zum festgesetzten Spielbeginn nicht anwesend, gilt eine Wartezeit von einer Stunde. Bei unverschuldetem Zuspätkommen (Nachweispflicht) ist die Ausgangszeit einzustellen.

4.5     Vor Spielbeginn geben die Mannschaftsleiter auf einem Spielberichtsbogen ihre Mannschaftsaufstellungen dem Schiedsrichter bekannt.

4.6     Der Gastgeber hat das Recht, einen neutralen Schiedsrichter (Vergütung durch den Gastgeber) einzusetzten, der nicht gleichzeitig Spieler eines anderen Wettkampfes ist.
Ein Schiedsrichter kann auch vom Staffelleiter bestellt werden, dessen Aufwendungen dann die Landesschachjugend zu tragen hat. Sollte kein Schiedsrichter anwesend sein, übernehmen beide Mannschaftsleiter die Schiedsrichterfunktion.

4.7     Können sich beide Schiedsrichter in einem Streitfall nicht einigen, ist die Entscheidung des Mannschaftsleiters der Gastmannschaft verbindlich. Diese Entscheidung muss aber immer so getroffen werden, dass die Partie am Brett entschieden werden kann.
Es ist auf größte Fairness und Gerechtigkeit zu achten. Wenn gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben wird, so haben beide Mannschaftsleiter schriftlich innerhalb von acht Tagen (E-Mail-Nachweis) ihre Darstellung des Sachverhalts dem Staffelleiter zur Entscheidung zu übersenden. Die gleiche Regelung gilt analog bei Reklamationen gegenüber dem eingesetzten Schiedsrichter durch einen bzw. beide Mannschaftsleiter.

4.8     Mannschaftsleiter ist derjenige, der dem Mannschaftsspielleiter gemeldet wurde oder nachträglich dem Staffelleiter schriftlich als Änderung mitgeteilt wurde. Ist der Mannschaftsleiter beim Wettkampf nicht anwesend, so übernimmt ein vor Wettkampfbeginn benannter Ersatzmannschaftsleiter (ggf. auch ein beteiligter Jugendlicher) diese Funktion.

5                    Wettkampfwertung

5.1     Punktwertung: Die Platzierung erfolgt nach erreichten Mannschaftspunkten.
Dabei gilt die folgende Wertung:
Diejenige Mannschaft, die mehr Brettpunkte erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten, keinen Mannschaftspunkt.
Bei unentschiedenem Ausgang erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.
Wenn ein Brett von beiden Mannschaften nicht besetzt ist, wird kein Brettpunkt vergeben.

5.2     Am Ende der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften entscheiden über die Rangfolge der Mannschaften im Rundensystem:
               ( 1 )   Erzielte Mannschaftspunkte
               ( 2 )   Brettpunkte aller Wettkämpfe
               ( 3 )   Berliner Wertung = reziproke Brettwertung
                      (bei Sieg Brett 1 = 4 Punkte ... Brett 4 = 1 Punkt; bei Remis werden die Punkte geteilt; bei Verlust 0 Punkte vergeben.
                      Bei Wettkämpfen mit 6 Brettern erhält das 1. Brett 6 Punkte usw.)
               ( 4 )   Direkter Vergleich (der beteiligten Mannschaften – in der Reihenfolge Mannschaftspunkte, Brettpunkte, Berliner Wertung untereinander)
               ( 5 )   Berliner Wertung des direkten Vergleichs
               ( 6 )   Stichkampf bei Platzierungen von entscheidender Bedeutung.

Für Mannschaftsturniere im Schweizer System gelten folgende Wertungskriterien:
( 1 )   Erzielte Mannschaftspunkte
( 2 )   Sonneborn-Berger-Wertung
( 3 )   Brettpunkte aller Wettkämpfe
( 4 )   Siegwertung
( 5 )   Direkter Vergleich (der beteiligten Mannschaften – in der Reihenfolge Mannschaftspunkte, Brettpunkte, Berliner Wertung untereinander)
( 6 )   Berliner Wertung

 5.3   Der Sieger der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften ist “Landesmannschaftsmeister Sachsen-Anhalt” seiner Altersklasse und erhält das Recht, an den Wettkämpfen der Norddeutschen Mannschaftsmeisterschaft teilzunehmen, sofern diese ausgeschrieben sind. In der AK u10 tritt an die Stelle der Norddeutschen Mannschaftsmeisterschaft die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft. Bei Verzicht des Landesmeisters oder bei Teilnahmemöglichkeit mehrerer Mannschaften gilt das Nachrückprinzip.

5.4    Der Auf- und Abstieg in und aus der Jugendbundesliga u20 wird wie folgt geregelt:
               ( 1 )   Der Landesmeister steigt direkt auf, wenn es keinen Absteiger Sachsen-Anhalts gibt.
               ( 2 )   Der Landesmeister steigt direkt auf und der oder die Absteiger Sachsen-Anhalts in die
                        Landesjugendmannschaftsmeisterschaften ab, wenn der oder die Absteiger Platz neun oder bzw. und
                        Platz zehn in der Jugendbundesliga belegt haben.
               ( 3 )   Der Landesmeister und der bestplatzierte Absteiger Sachsen-Anhalts führen ein Relegationsspiel zur
                        Jugendbundesliga durch, wenn der Absteiger sich besser als auf Platz neun platziert hat. Sollten
                        Mannschaften Sachsen-Anhalts die Plätze sieben und acht einnehmen, steigt der Achte automatisch ab
                        und nur der Siebte besitzt das Relegationsrecht.
                      Das Relegationsspiel findet nach den Spielbedingungen der Jugendbundesliga und mit den Altersstichtagen
                      der neuen Spielserie statt.
                      Ummeldungen können dabei vorgegriffen werden.
               ( 4 )  Zweite Mannschaften eines Vereins können das Aufstiegsrecht nur wahrnehmen, wenn
                          a)   die erste Mannschaft Platz neun oder zehn der Jugendbundesliga belegt hat oder
                          b)   die erste Mannschaft Platz acht belegt hat und damit direkter Absteiger ist.
                      Bei einem Relegationsspiel sind die Spieler der ersten Mannschaft für die zweite spielberechtigt.

5.5    Die bestplatzierte weibliche Mannschaft ist “Landesmannschaftsmeister Sachsen-Anhalt (weiblich)” sofern kein separates Turnier in der Altersklasse
          ausgeschrieben wurde.
          Ist die beste Mannschaft nicht eindeutig zu bestimmen, wird zwischen den am besten platzierten Mannschaften der Meister ermittelt.
          Ansonsten gelten analog die Regelungen aus Punkt 5.2.

5.6    Bei Austragung von Vorrunden wird nur das A-Finale zur Ermittlung des Meisters durchgeführt.

5.7    Die letzte Finalrunde bzw. –doppelrunde findet als zentrale Abschlussveranstaltung statt, es sei denn, der Staffelleiter entscheidet anders.
         Ausrichtungswünsche sind bis zum angegebenen Termin beim Staffelleiter einzureichen. Im Anschluss nimmt der Staffelleiter oder ein Vertreter
         die Siegerehrung vor. Hier werden die Urkunden an die drei Erstplatzierten überreicht.

5.8   Die Siegermannschaft erhält einen Pokal.

5.9    Die Spielergebnisse werden zur DWZ-Auswertung eingereicht.

6                    Nichtantritt – Rücktritt

6.1     Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Wettkampf nicht an, müssen in jedem Fall der jeweilige Wettkampfgegner und der Staffelleiter schnellstmöglich informiert werden, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.

6.2     Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin unbegründet nicht an, so wird der Wettkampf für sie mit 0:6 in der Landesjugendmannschaftsmeisterschaft (LJMM) u20 bzw. mit 0:4 in den übrigen LJMM verloren gewertet.
Der Staffelleiter kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. witterungsbedingter Ausfall) einen neuen Wettkampftermin ansetzen (Vorschlagsrecht der Wettkampfpartner). Der vom Staffelleiter angesetzte Termin gilt als der Letztmögliche.

6.3     Eine schuldhaft nicht angetretene Mannschaft ersetzt der anderen Mannschaft die notwendigen Aufwendungen (Fahrtkosten, Übungsleiteraufwendungen usw.). Die Anerkennung der Aufwandshöhe und die Zahlung werden über den Staffelleiter abgewickelt (maximal in der Höhe der Festlegungen des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V.). Zusätzlich kann der Staffelleiter ein Bußgeld bis zu 30 EUR verhängen.

6.4    Mannschaften, die vor Ende der Saison mehr als einmal nicht angetreten oder zurückgetreten sind, werden für alle weiteren Wettkämpfe genullt. Entsprechend Pkt. 3.8 dieser Ordnung zählt der Nichtantritt einer Mannschaft bei einer Doppelrunde als ein Nichtantritt. Bei einem weiteren Nichtantritt werden alle weiteren Wettkämpfe genullt. Ihre erzielten Ergebnisse bleiben erhalten, wenn sie mehr als die Hälfte der Runden gespielt haben. Die DWZ-Auswertung bleibt auch bei der Nullsetzung der Ergebnisse unberührt. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR verhängt, welches mit der gesammelten Rechnung des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zu Beginn der Folgesaison einzuzahlen ist.

6.5    Der Vorstand der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt entscheidet für seinen Bereich über eine Teilnahmesperre an den Landesjugendmannschaftsmeisterschaften.

7                    Verlegungen

7.1    Ein Verlegungsrecht besteht nur in begründeten Ausnahmefällen.
Der Verlegungsantrag ist sofort nach Bekanntwerden des Sachverhalts, spätestens drei Wochen vor dem Wettkampf an den Staffelleiter und die gegnerische Mannschaft zu richten. Über Ausnahmen entscheidet der Staffelleiter.

7.2    Ein Wettkampf kann nur verlegt werden, wenn beide Mannschaften und der Staffelleiter einverstanden sind.
Vorverlegungen sind jederzeit möglich. Die Ergebnismeldung hat auch dann am Spieltag bis 18 Uhr online zu erfolgen.

7.3    Verlegte Wettkämpfe sollen möglichst vor der nächsten Runde absolviert sein.
Prinzipiell ist das Spielen nach der letzten Runde nicht möglich (das gilt auch für Vorrunden).

7.4    Vergleiche, die ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0 gewertet werden.

8                    Wettkampfbeginn

8.1     Die Altersklassen u20 und u12 spielen Samstag und die Altersklassen u16 und u10 Sonntag.
Die Spiele der Landesjugendmannschaftsmeisterschaften (LJMM) u10, u12w, u12, u14, u16w, u16, u20w und u20 beginnen entsprechend der aktuellen Ausschreibung, wenn gem. Pkt. 2.4 dieser Turnierordnung mehr als zwei Runden gespielt werden. Ansonsten beginnen die Spiele der LJMM am festgelegten Wettkampftag um 10 Uhr.

8.2     Veränderte Wettkampfzeiten sowie andere Wünsche sind abzustimmen. Dabei ist den Wünschen der Gastmannschaft weitestgehend zu entsprechen, sofern sie berechtigt sind.

9                    Spielberichtsbogen

9.1     Die gastgebende Mannschaft übermittelt am Spieltag auf elektronischem Weg die Ergebnisse über das Online-Ergebnisportal der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt (LSJ) bis spätestens 18 Uhr.

9.2     Sollten Angaben fehlen, der Einsendetermin überzogen werden oder Mängel beim Wettkampf auftreten, ist der Staffelleiter berechtigt, Bußgeld von 5 EUR zu erheben. Proteste haben keine aufschiebende Wirkung.

10                Proteste

10.1    Proteste können schriftlich innerhalb von acht Kalendertagen (E-Mail-Nachweis) nach dem Sachverhalt beim Staffelleiter eingereicht werden.

10.2    Der Staffelleiter entscheidet in erster Instanz.

10.3    Gegen die Entscheidung des Staffelleiters kann beim Mannschaftsspielleiter schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen (E-Mail-Nachweis) begründet Widerspruch eingelegt werden. Gleichzeitig muss eine Protestgebühr von 10 EUR auf das Konto der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt eingezahlt werden.
Sind Protest, Begründung oder Gebühr zu spät oder unvollständig abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
Der Spielleiterausschuss entscheidet in zweiter Instanz.

10.4    Höchste Rechtsinstanz ist der Vorstand der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Kalendertage (E-Mail-Nachweis) nach Erhalt der Entscheidung des Spielleiterausschusses.
Der Einspruch ist an den Vorsitzenden der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt zu richten. Die Protestgebühr von 26 EUR ist gleichzeitig auf das Konto der LSJ einzuzahlen.

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