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Turnierordnung der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt
betreffend Landesjugendeinzelmeisterschaften (TO_LJEM)

(Stand: 14.10.2020)

 

Inhaltsverzeichnis

1       Geltungsbereich. 1

2       Zuständigkeit, Ausschreibung. 1

3       Spiel- und Startberechtigung, Meldeverfahren. 1

4       Altersklassen. 2

5       Veranstaltete Meisterschaften. 2

6       Spielregeln, Auslosung, Auswertung. 2

7       Turniermodus und Platzvergabe bei geschlossenen Turnieren. 2

8       Rangfolge. 2

9       Vergabe der Qualifikationsplätze für übergeordnete Wettkämpfe. 3

10     Schiedsrichter. 3

11     Streitfälle, Proteste. 3

12     Kosten und Unterkunft. 4

. 5

1        Geltungsbereich

Diese Turnierordnung gilt für alle von der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt (LSJ) durchgeführten Einzelturniere , insbesondere Landesjugendeinzelmeisterschaft (LJEM), Landesjugendschnellschachmeisterschaft ("Super-Cup") und Landesjugendblitzschacheinzelmeisterschaft (LJBEM). Ist ein Sachverhalt in dieser Turnierordnung nicht geregelt, so gilt 1. die Regelung der Spielordnung der Deutschen Schachjugend (DSJ) und 2. die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes (DSB).

2        Zuständigkeit

Für die Organisation und Leitung der Turniere ist der Einzelspielleiter der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt zuständig. Er kann für die Durchführung auch Turnierleiter und Schiedsrichter einsetzen. Für die Betreuung der Jugendlichen sind die Vereinsbetreuer oder mitgereisten Eltern zuständig.
Der zuständige Turnierleiter soll die Ausschreibung für die Meisterschaften spätestens sechs Monate vor der Austragung erstellen. Die Ausschreibung enthält Bestimmungen zu Austragungsort, Terminen, Altersklassen mit Jahrgangszuordnungen, Turnierbedingungen, Höhe der Teilnehmerbeiträge und Meldeverfahren. Sie soll zu dem o. g. Termin auf der Homepage der LSJ veröffentlicht werden. Eine Verteilung per E-Mail-Verteiler ist wünschenswert.

3        Spiel- und Startberechtigung, Meldeverfahren

Alle Teilnehmer an Turnieren müssen über eine aktive Spielgenehmigung für einen Mitgliedsverein des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. verfügen und bei Wettkämpfen der Deutschen Schachjugend für Sachsen-Anhalt spielberechtigt sein.  Eine vorläufige Spielgenehmigung ist ausreichend. 
Die Anmeldung der Teilnehmer zu den Meisterschaften obliegt den Vereinen. Bei geschlossenen Meisterschaften, die eine Qualifikation über die Bezirke erfordern, übermitteln die Bezirke die Namen der qualifizierten Teilnehmer und eventuelle Nachrücker. Details dazu und generell zum Meldeverfahren regelt die jeweilige Ausschreibung.
Für verspätete Meldungen oder Überweisungen können Strafgebühren festgelegt werden.

4        Altersklassen

Für Turniere in der Altersklasse U18 sind nur Spieler spielberechtigt, die bis zum 31.12. der laufenden Saison das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sinngemäß gilt dies für alle ausgespielten Meisterschaften.
In der Ausschreibung werden die teilnahmeberechtigten Jahrgänge der besseren Übersichtlichkeit wegen jeweils benannt.

5        Veranstaltete Meisterschaften

Die Landesschachjugend Sachsen-Anhalt veranstaltet – sofern im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt sind – alljährlich folgende Turniere:

  • Landesjugendeinzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 18, 16, 14, 12, 10 und 8 Jahren (LJEM u18w, u16w, u14w, u12w, u10w, u8w),
  • Landesjugendeinzelmeisterschaften für Jugendliche unter 18, 16, 14, 12, 10 und 8 Jahren (LJEM u18, u16, u14, u12, u10, u8),
  • Landesjugendschnellschachmeisterschaft für Jugendliche unter 15, 13, 11 und 9 Jahren (Supercup u15, u13, u11, u9)
  • Landesjugendblitzschachmeisterschaft für Jugendliche unter 25, 18, 16, 14,16 und 10 Jahren (LJBEM u25, u18, u16, u14, u12, u10)

6        Spielregeln, Auslosung, Auswertung

Gespielt wird nach den FIDE-Regeln. Die Auslosung bei Turnieren nach Schweizer System wird nach den Bedingungen der FIDE durchgeführt. Wird ein Turnier nicht zur ELO-Auswertung (Altersklassen u8, u10 und u12) eingereicht, wird abweichend zu den FIDE-Bedingungen die Startreihenfolge nach DWZ erstellt. Ein Spieler hat seine Partie verloren, wenn er erst mehr als eine Stunde nach Rundenbeginn am Brett erscheint.
Im Rundenturnier erfolgt die Auslosung durch den Turnierleiter. Diese soll sicherstellen, dass vereinsinterne Paarungen bis spätestens drei Runden vor Ende des Turniers gespielt worden sind.
Die LJEM ab u14 (Open und weiblich) wird zur ELO-Auswertung eingereicht. Alle Turniere der LJEM werden zur DWZ-Auswertung eingereicht.

7        Turniermodus und Platzvergabe bei geschlossenen Turnieren

7.1  LJEM
Die Turniere der LJEM werden generell mit der Bedenkzeit gespielt, die auch bei der Deutschen Jugendeinzelmeisterschaft (DJEM) der jeweiligen Altersklasse angewendet wird. Sollte in einer AK keine DJEM ausgetragen werden, regelt die Ausschreibung die Bedenkzeit.
Bei der LJEM werden 7 Runden gespielt. Der Turnierleiter kann in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl eine andere Rundenanzahl festlegen. Diese soll den Teilnehmern im Vorfeld kommuniziert werden. Sie kann aber, u.a. bei kurzfristigen Ädnerungen der Teilnehmerzahl auch erst zur Eröffnung bekannt gegeben werden.
Die u. s. Turnierformen stellen die Regel dar. Der Turnierleiter kann aber davon abweichen, wenn dies bei der Teilnehmerzahl sinnvoll ist. Dies ist den Vereinsverantwortlichen der Teilnehmer spätestens eine Woche nach Meldeschluss mitzuteilen. Danach ist eine Änderung nur noch bei kurzfristigen Ausfällen möglich.
Es kann für jedes Open mit der Ausschreibung einei Teilnehmerobergrenze festgelegt werden.
Sollten mehrere Altersklassen in einem Turnier ausgetragen werden, erfolgt die Prämierung getrennt nach den Altersklassen.

Die LJEM u8 und u8w findet als gemeinsames Open statt.
Die LJEM u12w und u10w finden jeweils als Open statt.
Die LJEM u18w, u16w, u14w finden als gemeinsames Open statt.
Die LJEM u18m und u16m finden als gemeinsames Open statt. Bei mindestens 10 Teilnehmern in beiden Altersklassen finden getrennte Open statr.

Die LJEM u14, u12 und u10 finden als geschlossene Turniere mit 16 Teilnehmern statt.
Für die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes gelten folgende Regeln:
a) DSJ-Kader erhalten einen Freiplatz.
b) Die Landesmeister des Vorjahres erhalten einen Freiplatz.
c) Die Leistungssportkommission kann maximal sechs weitere Freiplätze je Altersklasse vergeben. Die Vergabe muss bis zum 01.10. der Spielzeit erfolgen.
d) Die verbleibenden Plätze werden anhand der DWZ-Liste durch Vorstandsbeschluss auf die Bezirke verteilt. Grundlage ist die Bezirkszugehörigkeit der ersten 30 der DWZ-Liste (Platz 1 - 30 Punkte bis Platz 30 - 1 Punkt). Vorberechtigte werden gestrichen. Es wird die Punktzahl des Schachbezirkes durch die Anzahl der für einen Qualifikationsplatz benötigten Punkte geteilt. Jeder Schachbezirk muss mindestens zwei Plätze erhalten.
e) 4 Nachrückerplätze werden nach den bei diesem Verfahren verbliebenen Restpunkten an die Bezirke vergeben. Ist keine klare Zuordnung möglich, entscheidet der Vorstand der Landesschachjugend durch Abstimmung.
f) Fällt ein Spieler erst kurzfristig am Anreisetag aus, rückt der ranghöchste Anwesende der Nachrückerliste nach. Sollte kein Nachrücker anwesend sein, so erhält der DWZ-stärkste dieser Altersklasse aus dem Juniorsopen den freien Startplatz.

Das Juniorsopen u14 findet als Open statt.

7.2   LJBEM
Die LJBEM wird als Open ausgetragen. Die Rundenzahl und das Zusammenfassen von Altersklassen ist abhängig von der Teilnehmerzahl. Es werden mindestens 11 Runden gespielt.

7.3   Super-Cup
Der Super-Cup wird im Rundenturnier mit 6 Teilnehmern ausgetragen. Jeder Schachbezirk stellt zwei Qualifikanten in jeder Altersklasse.
Die Bedenkzeit beträgt 30 min je Partie.

8        Rangfolge

8.1   Rundenturniere
Über die Platzierung entscheiden bei Rundenturnieren:

1.   Anzahl der Punkte
2.   Sonneborn-Berger-Wertung
3.   Anzahl Siegpartien
4.   Spiel gegeneinander

Die folgenden Kriterien werden nur angewendet, wenn Gleichstand auf Qualifikationsplätzen oder dem 1. Platz herrscht. In allen anderen Fällern wird der entsprechende Platz mehrfach vergeben.
5.   Doppelrundiger Blitzentscheid (Bedenkzeit 5 Minuten je Partie und Spieler)
Sollte dieser 1-1 ausgehen, entscheidet:
a   (bei mehr als zwei Wertungsgleichen): höherer DWZ-Durchschnitt der Gegner
b   (bei zwei Wertungsgleichen): Entscheidungsblitzpartie (Armageddon mit Bedenkzeit Weiß 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten und weißer Siegpflicht)

8.2   Turniere im Schweizer System:
Über die Platzierugn entscheiden bei Turnieren im Schweizer System:

1.   Anzahl der Punkte
2.   Buchholzwertung mit einer Streichwertung
3.   Buchholz-Summe mit einer Streichwertung
4.   Anzahl Siegpartien
5.   Spiel gegeneinander
6.   Anzahl Schwarzpartien
7.   Anzahl Schwarzsiege

Die folgenden Kriterien werden nur angewendet, wenn Gleichstand auf Qualifikationsplätzen oder dem 1. Platz herrscht. In allen anderen Fällen wird der entsprechende Platz mehrfach vergeben.
8.   Doppelrundiger Blitzentscheid (Bedenkzeit 5 Minuten je Partie und Spieler)
Sollte dieser 1-1 ausgehen, entscheidet:
a   (bei mehr als zwei Wertungsgleichen): höherer DWZ-Durchschnitt der Gegner
b   (bei zwei Wertungsgleichen): Entscheidungsblitzpartie (Armageddon mit Bedenkzeit Weiß 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten und weißer Siegpflicht).

9        Vergabe der Qualifikationsplätze für übergeordnete Wettkämpfe

Nur bei der LJEM ist eine Qualifikation für überregionale Turniere möglich. Die Qualifikationsplätze zur DJEM werden entsprechend den Ergebnissen der (Gesamt-)Turniere vergeben (z.B. kann eine besser platzierte u16-Spielerin auch den Platz in der DJEM u18w wahrnehmen).
Die Landesmeister u8 und u8w werden bei der Teilnahme an der Offenen u8 Meisterschaft in Sebnitz unterstützt.
Die Leistungssportkommission beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der LJEM die Vergabe des Platzes bei der Landeseinzelmeisterschaft (LEM) der Männer.

10    Schiedsrichter

Der Einzelspielleiter setzt für ein oder mehrere Turniere Schiedsrichter ein. Die Schiedsrichter sind bei Jugendturnieren in besonderer Weise zur Durchsetzung von Turnierruhe und Fairplay verpflichtet. Alle Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass eine Störung des Turnierverlaufs ausgeschlossen ist.
Insbesondere kann der Schiedsrichter zur Durchsetzung dieses Ziels Zuschauer oder Spieler, die ihre Partie beendet haben, aus dem Turniersall verweisen. Es besteht für die Teilnehmer u18 Rauch- und Alkoholverbot.

11    Streitfälle, Proteste

Für alle Turniere wird vor Ort ein Schiedsgericht gewählt. Dieses besteht aus drei Personen (möglichst ein Vertreter je Schachbezirk) und zwei Ersatzkandidaten für den Fall, dass Personen des Schiedsgerichts befangen sind. Dieses ist spätestens während der ersten Runde zu wählen. Es behandelt Proteste während der Meisterschaft abschließend. Proteste gegen die Entscheidung des Schiedsrichters sind innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntwerden der Entscheidung beim Turnierleiter einzureichen.
Gegen die Entscheidung des Turnierleiters kann Protest beim Schiedsgericht eingelegt werden. Dies muss mit einer schriftlichen Begründung innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung des Turnierleiters geschehen. Der Protest ist inklusive der schriftlichen Begründung und einer Protestgebühr von 50 Euro in bar beim Turnierleiter einzureichen. Dieser beruft das Schiedsgericht ein, welches endgültig über den Protest entscheidet. Ist der Protest erfolgreich, erfolgt die Rückerstattung der Protestgebühr. Anderfalls verfällt diese zu Gunsten der LSJ.

12    Kosten und Unterkunft

Die LJBEM und der Super-Cup finden als Eintagesturniere statt. Bei der LJBEM wird ein Startgeld erhoben, die Teilnahme am Super-Cup ist für die Teinehmer startgeldfrei.
Die LJEM findet in der Regel über fünf Tage statt. Die Teilnehmer sollen die von der LSJ organisierte Unterkunft nutzen. Die Teilnehmergebühr wird vom Einzelspielleiter festgelegt und enthält die Unterbringung inkl. Vollpension sowie einen Organisationsbeitrag.
Teilnehmer, die die Unterkunft nicht nutzen, zahlen einen Organisationsbeitrag von 50 Euro. Entstehende Kosten bei Absagen nach dem Meldetermin (z.B. Stornokosten der Unterkunft) gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Teilnehmerbeitrag wird abzgl. entstandener Kosten und einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erstattet.

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